ihk-magazin wirtschaft nr. 06/2006

mittelstand

innovation und umwelt

energieausweis
pass für gebäudequalität
von sylvia seidl-wolfram
(energieberater seit anfang 2006)

seit januar 2003 gilt die eu-gebäuderichtlinie, die ab 2006 in allen mitgliedstaaten in nationales recht umgewandelt sein muss. dahinter verbirgt sich der auftrag an die eu-staaten, die rechtlichen grundlagen für die einführung eines so genannten „energieausweises“ zu schaffen. dieser ausweis soll zeigen, wie hoch der energieverbrauch für raumwärme, warmwasseraufbereitung, klimatisierung und beleuchtung ist, sowie die art der eingesetzten energieträger eines benutzten gebäudes. die analyse dieser werte mündet in die angabe des primarenergie- und des endenergiebedarfs, so dass gebäude energetisch vergleichbar werden. bei immobilienverkäufen und neuvermietungen muss er dem käufer oder mieter vorgelegt werden.

der energieausweis sorgt für mehr transparenz auf dem immobilienmarkt, da der energiebedarf von gebäuden unkompliziert verglichen werden kann. die informationen sind objektiv und zeigen einsparpotenziale. vor allem ist er ein aktiver beitrag zum umweltschutz. und wer in energieeinsparmassnahmen investiert, erhöht den wert seiner immobilie und kann öffentliche zuschüsse sowie verbilligte kredite nutzen, hat aber auch marketingvorteile bei vermietung und verkauf.

zwar hätte die eu-gebäuderichtlinie zum 1. januar in deutschland gelten, sie befindet sich derzeit allerdings noch im gesetzgebungsverfahren. es ist jedoch damit zu rechnen, dass sie noch im laufenden jahr in kraft tritt. hierfür wird die energieeinsparverordnung (enev) geändert.

nach derzeitigem kenntnisstand werden sich bei den berechnungs-/nachweismethoden für neu zu errichtende wohngebäude keine wesentlichen änderungen zur gültigen enev ergeben. für den wohnungsbestand soll jedoch eine richtlinie ergänzt werden, die typologisierungen für heizungstechniken und baukonstruktionen vorsieht. beide methoden sind am energiebedarf orientiert.

für nichtwohngebäude sind gravierende änderungen zu erwarten, da bereits in der entwurfsplanung die technische planung von beleuchtung und belichtung zu berücksichtigen ist. geplant ist, in der enev 2006 die din v 18599 zur berechnungsgrundlage zu machen, wobei zur zeit ein vereinfachtes verfahren für nichtwohngebäude entwickelt wird.

zu folgenden bereichen sind richtlinien zu erwarten:

• zu errichtende wohngebäude (wird im wesentlichen der gültigen enev entsprechen), energiebedarfsorientiert

• wohngebäude im bestand, energie-bedarfs- und verbrauchsorientiert

• zu errichtende nichtwohngebäude, energiebedarfsorientiert

• nichtwohngebäude im bestand, energiebedarfs- und verbrauchsorientiert.

für die ausstellung des energiepasses ist ein „4-säulen-system“ vorgesehen, das aus architekten, bauvorlageberechtigten bauingenieuren, energieberatern im handwerk und sonstigen personen mit einschlägiger beruflicher ausbildung besteht. für neubauten gelten die bestimmungen der energieeinsparverordnung, nach der jeweils ein energiebedarfsausweis erstellt werden muss.

zu beachten ist, dass bei umfassenden modernisierungsmaßnahmen ebenfalls die bestimmungen der enev gelten. hieraus ergeben sich besondere pflichten für den hauseigentümer und die ausführenden firmen.

im vorfeld der gesetzlichen verankerung ist es weiter möglich, energieausweise nach dem verfahren der „deutschen energie agentur“ zu erstellen, zumal dieses grundlage des laufenden gesetzgebungsverfahrens ist. das bundesbauministerium hat für diese pässe eine zehnjährige gültigkeit zugesagt.